|
Das Amt der Frauenvertreterin ist ein gesellschaftspolitisches, überfachliches, politisches Amt. Frauenvertreterinnen vertreten weder einen speziellen Fachbereich noch eine bestimmte Altersgruppe. Sie vertreten die Interessen aller weiblichen Mitglieder im Verband, Turngau oder Verein.
Ziel ihrer Arbeit ist es, die Chancengleichheit von Frauen auf allen Gebieten des Sports durchzusetzen, d. h. unter anderem:
- Sportangebote sollen sich an Interessen und Bedürfnissen von Mädchen und Frauen orientieren.
- Der Anteil von Frauen in den Führungsgremien ist zu erhöhen, damit Mädchen und Frauen ihre Interessen selbst vertreten können.
Voraussetzung für das Erfüllen der Aufgaben der Frauenvertreterin ist die Mitgliedschaft im jeweiligen Vorstand (Verein, Turngau) bzw. Präsidium (auf Landesebene), um bei allen Entscheidungen mitzubestimmen.
|
|
|