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Aufgaben der Frauenvertreterin

Das Amt der Frauenvertreterin ist ein gesellschaftspolitisches, überfachliches, politisches Amt. Frauenvertreterinnen vertreten weder einen speziellen Fachbereich noch eine bestimmte Altersgruppe. Sie vertreten die Interessen aller weiblichen Mitglieder im Verband, Turngau oder Verein.
Ziel ihrer Arbeit ist es, die Chancengleichheit von Frauen auf allen Gebieten des Sports durchzusetzen, d. h. unter anderem:
- Sportangebote sollen sich an Interessen und Bedürfnissen von Mädchen und Frauen orientieren.
- Der Anteil von Frauen in den Führungsgremien ist zu erhöhen, damit Mädchen und Frauen ihre Interessen selbst vertreten können.

Voraussetzung für das Erfüllen der Aufgaben der Frauenvertreterin ist die Mitgliedschaft im jeweiligen Vorstand (Verein, Turngau) bzw. Präsidium (auf Landesebene), um bei allen Entscheidungen mitzubestimmen.

Aufgaben

- Einbringen der Vorstellungen und Erwartungen von Mädchen und Frauen in die Arbeit des Vorstands
- Vertretung der Interessen von Mädchen und Frauen bei Entscheidungen im Vorstand
- Mitarbeit in Ausschüssen, Kommissionen und anderen Gremien des Vorstands
- Organisation von Aus-, Fort- und Weiterbildungsmassnahmen für Frauen
- Motivieren von Frauen, Führungsfunktionen zu übernehmen
- Organisation bzw. Durchführung von Veranstaltungen zu aktuellen Themen des Sports von Mädchen und Frauen
- Zusammenarbeit mit Frauen anderer Vereine/Verbände
- Öffentlichkeitsarbeit für den Sport von Mädchen und Frauen
- Vertretung der Interessen der Mädchen und Frauen nach außen (Zusammenarbeit mit Frauenverbänden und Frauenorganisationen von Parteien, Gewerkschaften, Kirchen usw.)



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