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• Achtung: jeder Verein muss seine qualifizierten Turner/innen selbst an den STB melden. Ohne die Vereinsmeldung sind die Turner/innen nicht zum Wettkampf zugelassen.
• Wenn eine Qualifikation über die Gaue vorgeschrieben ist, meldet der Turngauverantwortliche die Ergebnisse der Gauqualifikation sofort nach Beendigung des Wettkampfes an die STB-Geschäftsstelle.
• Für alle Wettkämpfe des STB gilt die bundeseinheitliche
Startordnung des Deutschen Turner-Bundes (www.dtb-online.de).
Weitere Auskünfte:
Für weitere Informationen steht Birgit Roth, Tel.: 0711-280 77210 oder roth@stb.de gerne zur Verfü-gung.
Qualifikationsmodus der Wettkämpfe des Kernprogramms
Wettkampfsport:
Seit dem Jahr 2000 gibt es für bestimmte Wettkämpfe des
Kernprogramms einen neuen Modus zur Qualifikation auf
Landesebene. Es qualifizieren sich generell die Gausieger und weitere Teilnehmer/innen, die die vom Fachgebiet festgelegte
Qualifikationspunktzahl erreicht haben. Diese Punktzahlen
können beim Wettkampf im eigenen Turngau oder auch bei einem anderen Turngau erreicht werden. Teilnehmer aus anderen Turngauen können nicht Gausieger werden.
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